Fundierte Immobilienbewertung in Bielefeld

Wissen Sie, wie viel Ihr Objekt wert ist? Mit unserer Immobilienbewertung durch einen zertifizierten Wertermittler erhalten Sie in Bielefeld Klarheit und eine hilfreiche Orientierung bei der realistischen Einschätzung des zu erwartenden Verkaufspreises. 

Wir unterstĂĽtzen Sie mit der Immobilienbewertung in Bielefeld:

  • Ihr zertifizierter und unabhängiger Wertermittler
  • Bewertung basiert auf gesetzlich zugelassenen Verfahren 
  • bildet ĂĽberzeugendes Argument beim Verkauf 
  • bietet sichere Orientierung bei der Preisfestlegung 

Kein Immobilienverkauf sollte ohne eine Immobilienbewertung stattfinden, um finanzielle Verluste zu vermeiden. In Bielefeld unterstützen wir Sie als zertifizierter Wertermittler mit einer professionellen Marktwertanalyse. Diese bildet die Grundlage für die Festlegung eines angemessenen Preises. Die Immobilienbewertung stellt daher einen entscheidenden Faktor für den Verkaufserfolg dar. 

Denn verkaufen Sie eine Immobilie in Bielefeld unter Wert, erweckt dies bei Interessenten den Eindruck von möglichen versteckten Mängeln. Setzen Sie den Preis hingegen zu hoch an, schrecken Sie Interessenten ab, was den Verkaufsprozess unnötig in die Länge zieht. Nehmen Sie gern Kontakt mit unserem Team auf, um einen individuellen Termin für eine Vor-Ort-Besichtigung zu vereinbaren.

Ihr Immobiliengutachter in Bielefeld

In einem umfangreichen Immobiliengutachten werden die Werte Ihres Objekts in Bielefeld zusammengefasst. Insbesondere in Situationen, in welchen der Wert rechtliche Relevanz hat, wie z. B. bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie bei einer Scheidung, sind Sie damit auf der sicheren Seite. Eine Immobilienbewertung dient als ein weiteres überzeugendes Argument für Kapitalanleger, die in ihre Zukunft investieren und eine Immobilie in Bielefeld erwerben möchten. 

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Ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen, ist in der Regel keine Kleinigkeit. Eigentümer ohne Immobilienerfahrung und kaufmännischen Hintergrund sollten daher auf die Dienste eines Maklers zurückgreifen. Er übernimmt nicht nur die Verkaufsabwicklung, sondern kümmert sich beispielsweise auch um die Preisfindung sowie um die Vermarktung des jeweiligen Objektes. Dabei braucht der Makler auch die Unterstützung seines Auftraggebers. Denn der Verkaufserfolg hängt maßgeblich davon ab, welche Informationen und Dokumente der Verkäufer dem Makler zur Verfügung stellt.
Ein Verkäufer kann natürlich grundsätzlich davon ausgehen, dass sich ein potenzieller Käufer selbst informieren möchte und dass der Interessent die gewünschten Unterlagen auch von sich aus anfordern wird. Wartet der Verkäufer zunächst einmal ab, muss er damit rechnen, dass sich der Verkaufsvorgang in die Länge zieht. Zudem besteht die Gefahr, dass ein Geschäftsabschluss nicht zu Stande kommt, weil der Käufer in der Zwischenzeit ein anderes Objekt ins Auge gefasst hat. Abgesehen von möglichen Nachteilen, die dem Verkäufer durch einen verzögerten Verkaufsvorgang entstehen können, gibt es auch gesetzliche Verpflichtungen zur Vorlage von Dokumenten. Zum Beispiel muss zu einer Immobilie immer der jeweilige Energieausweis vorliegen. Kann der Käufer den Energieausweis nicht einsehen, droht dem Verkäufer ein Bußgeld. Nach der Energieeinsparverordnung von 2009 kann die zuständige Bauaufsichtsbehörde in diesem Fall Beträge von bis zu 15.000 Euro Bußgeld verlangen.
Eine der wichtigsten Informationsquellen beim Immobilienkauf ist jedoch zweifellos der jeweilige Grundbuchauszug. Denn im Grundbuch ist vermerkt, wer der tatsächliche Eigentümer eines Grundstücks ist. Außerdem wird dort ersichtlich, ob das Grundstück mit einer Hypothek oder Grundschuld belastet ist und ob weitere Belastungen auf der Immobilie liegen. Gerade die Auswertung der Abteilung zwei des Grundbuches ist für den Verkauf einer Immobilie besonders wichtig. Ein Wegerecht für den Nachbarn auf dem dahinter liegenden Grundstück, ein Leitungsrecht für eine Wasserleitung oder nachbarrechtliche Beschränkungen zur Bebaubarkeit des Grundstückes sind wichtige Faktoren, die einen potenziellen Käufer in seiner Entscheidung beeinflussen können. Der Eigentümer sollte dem Immobilienmakler alle erforderlichen Informationen übergeben, damit die Kaufinteressenten ordnungsgemäß informiert werden können. Auch die Bauakte für ein Haus, die Baugenehmigung und andere Unterlagen, zum Beispiel zu einem eventuell bestehenden Denkmalschutz am Gebäude, sind sehr wichtige Informationsquellen für einen Käufer.

Der IVD West empfiehlt außerdem, ein Wertgutachten von einem Immobilienmakler, Gutachter oder Sachverständigen einzuholen. Dieses Gutachten bietet für den Verkäufer Sicherheit bei der Preisfindung. Für den Käufer ist es eine wichtige Orientierung zur Werthaltigkeit und zum Zustand der Immobilie. Zudem orientieren sich Banken bei der Frage der Finanzierung einer Immobilie ebenfalls an Wertgutachten. Allerdings ist der in dem Gutachten ermittelte Verkehrswert oder Marktwert der Immobilie nicht immer die Bezugsgröße für die Finanzierung der Immobilie. Banken nehmen in der Regel Abschläge vor und ermitteln daraus den Beleihungswert der Immobilie. Dafür benötigt die Bank auch den aktuellen Grundbuchauszug.

Neben den genannten Unterlagen wünschen die Kreditabteilungen der Banken zudem Nachweise über Gebäude- und Feuerversicherung und gegebenenfalls Mieteinkünfte sowie aktuelle Fotos der Immobilie. Soweit vorhanden sind auch die maßgeblichen Bauunterlagen, darunter Baugenehmigung, -pläne und -beschreibung bei der Finanzierungsanfrage hilfreich. Bei Mehrfamilienhäusern werden darüber hinaus oft detaillierte Informationen über die Vermietung verlangt. Soll mit dem jeweiligen Darlehen der Kauf einer Eigentumswohnung finanziert werden, muss in der Regel auch eine Kopie der Teilungserklärung, der aktuelle Wirtschaftsplan und die letzte Abrechnung der Eigentümergemeinschaft vorgelegt werden.
Die Bedeutung der Teilungserklärung wird oft von Wohnungskäufern und -verkäufern gleichermaßen unterschätzt. Das Dokument, das die Rechte und Pflichten innerhalb einer Eigentümergemeinschaft regelt, werde in der Praxis häufig nicht gelesen – obwohl Käufer von Eigentumswohnungen bestätigen müssten, dass sie die Teilungs­erklärung vor der Vertragsunterzeichnung zur Kenntnis genommen haben. Wohnungskäufer, die die Teilungserklärung nicht lesen, gehen ein hohes Risiko ein. Denn das Dokument kann eine Vielzahl unausgewogener Bestimmungen wie beispielsweise einen ungerechten Verteilungsschlüssel oder fragwürdige Kosten­regelungen enthalten. Häufig begünstigen einige Festlegungen die Interessen einzelner Wohnungseigentümer und nicht selten fehlen wichtige Reglungen, die das Zusammenleben der einzelnen Wohnungseigentümer, die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums oder Sondernutzungsrechte betreffen. Sind beispielsweise bestimmte Sondernutzungsrechte nur im Kaufvertrag aufgeführt, verbleiben die Räume oder Flächen im Gemeinschaftseigentum und können nicht vom Käufer erworben werden.
Neben den für einen erfolgreichen Verkauf notwendigen Dokumenten gibt es eine Reihe von Unterlagen, die den Wert des Objektes unter Umständen steigern können. Dazu gehören beispielsweise Kopien von Mietverträgen, in denen eine Staffelmiete beziehungsweise indizierte Mieten vereinbart sind. Lohnend sind auch Nachweise über Modernisierungen oder unlängst erfolgte Reparaturen mit hohem Wertsteigerungseffekt. Darüber hinaus sollte ein Verkäufer auch daran denken, dass der Wert seiner Immobilien maßgeblich von der jeweiligen Mikrolage beeinflusst wird. Bei den Verkaufsverhandlungen ist es sehr hilfreich, wenn die Entwicklung der jeweiligen Wohnlage gut dokumentiert werden kann. Insbesondere dann, wenn das Wohnumfeld durch Infrastrukturmaßnahmen oder die Ansiedlung von Geschäften oder kulturellen Einrichtungen in der jüngsten Zeit stark aufgewertet wurde. Gerade hier kann ein Makler weiterhelfen. Er wird die Darstellung der Immobilie im Exposé immer auch durch eine Einschätzung der Wohnlagelage ergänzen.

• Grundbuchauszug
• Baugenehmigung
• Baubeschreibung
• Baupläne
• Wertgutachten
• Energieausweis (gesetzlich vorgeschrieben)
• Grundrisse (bei Mehrfamilienhäusern)
• Nachweise über Mieteinkünfte
• Kopien von beispielhaften Mietverträgen
• Nachweise Feuer- und Gebäudeversicherung
• Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)
• Nachweise über Modernisierungen und wertsteigernde Reparaturen
• Beschreibung der Mikrolage

Die Checkliste können Sie auch hier herunterladen:

Unabhängige Marktwertermittlung Ihrer Immobilie in Bielefeld

Mit einer fundierten Marktwertermittlung Ihrer Immobilie in Bielefeld schaffen wir die Grundlage für die Erstellung eines optimalen Verkaufspreises. Jede Immobilienbewertung in Bielefeld wird von uns im Rahmen der gesetzlich zugelassenen Bewertungsverfahren vorgenommen. Nach der Marktwertermittlung beginnen wir mit den Vermarktungsmaßnahmen zu bestmöglichen Konditionen, um Ihre Immobilie in Bielefeld in die richtigen Käuferhände zu bringen.

Immobiliengeschäft zum Erfolg zu verhelfen!

Neben der Immobilienbewertung bieten wir Ihnen in Bielefeld diese Leistungen:

  • Rundumservice fĂĽr private und gewerbliche Verkäufer 
  • Anfertigung eines attraktiven ExposĂ©s 
  • modernes Marketing und Bewerbermanagement 
  • branchenĂĽbergreifendes Partnernetzwerk 
  • breitgefächerte Interessentendatenbank 

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